Mietspiegel zurückgezogen - Mietpreisbremse für Erfurt jetzt!

Karola Stange

Noch bevor im zuständigen Ausschuss des Stadtrates die Unterlagen zum neuen Mietspiegel zur Kenntnis genommen wurden, vermittelte die Presse den Eindruck, dass

dieser nunmehr die Grundlage für Mieterhöhungen durch die Vermieter darstellen könnte. Im Sozialausschuss des Stadtrates wurde allerdings die Vorlage des Oberbürgermeisters zum neuen Mietspiegel zurückgezogen. Erhöhungsverlangen durch die Vermieter auf Grundlage des neuen Mietspiegels können demzufolge erst dann wirksam ausgesprochen werden, wenn dieser tatsächlich in Kraft getreten ist. Sollten die Vermieter dennoch Mieterhöhungen zu einem bereits laufenden Mietvertrag vornehmen, müssen sich die Mieter dagegen wehren, indem das Mieterhöhungsverlangen durch sie selbst oder durch entsprechende Beratungsgremien geprüft werden, so die Stadträtin Karola Stange (DIE LINKE.).

 

Stange weiter: „So gut ein Mietspiegel scheinbar sei, es darf dennoch nicht außer acht gelassen werden, dass durch eine Vielzahl von Festlegungen - auch gesetzliche Vorgaben - die Mieten regelmäßig erhöht wurden. Erinnert sei hierbei an Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung der Wohnungen  durchgeführt wurden.“

 

Gerade gesetzliche Regelungen, die oftmals als für den Mieter zu unverständlich seien, führten auch im bestimmten Maße zu automatischen Mieterhöhungen, weil dort unter anderem vorgesehen ist, dass für die Mieten die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen ist. Deshalb werden in der Regel diese Spiegel auch alle 2 Jahre aktualisiert. Demzufolge wachsen die Mieten automatisch, weil die Wohnungen mit jedem Neubau vom Standard her verbessert werden und dies demzufolge in die Mietspiegel einfließen, so Stange.

 

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, K. Stange, kritisiert deshalb in diesem Zusammenhang den Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, der anlässlich einer Beratung im Thüringer Landtag geäußert haben soll, dass Erfurt keine Mietpreisbremse bräuchte. Dabei ziehe er nicht in Betracht, das tatsächliche Mieterhöhungen erfolgen und die Gefahr bestehe, dass früher oder später sich die Anzahl derjenigen erhöhen wird, die auf Grund ihrer schwachen Einkommen zu Mietschuldnern werden können

oder die städtischen Finanzen durch die Zahlung von Wohngeld weiter übermäßig beansprucht würden.