Schrittweise Öffnung der Kitas

In einem Brief informierte Minister Werner Holter über den Öffnungsprozess der Kindertageseinrichtungen. In diesem Text erhalten Sie eine Zusammenfassung und einige Auszüge daraus.
Da sich das Infektionsschutzgeschehen stabilisiert, entschloss sich die Thüringer Landesregierung dazu, dem vielfach artikulierten und verständlichen Wunsch der Eltern und ihrer Kinder Rechnung zu tragen und die Kindertageseinrichtungen schrittweise wieder zu öffnen. Er bedankte sich auch für das bisher geleistete: „An dieser Stelle möchte ich daher ausdrücklich allen Beteiligten in den Jugendämtern und Kommunen, bei den Trägern, den Leitungen und den Beschäftigten in den Einrichtungen sowie der Kindertagespflege für ihren persönlichen Einsatz und ihren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie meinen herzlichen Dank aussprechen. Gleiches gilt für die Eltern und Familien; sie haben in dieser Zeit Unglaubliches geleistet, um die Situation zu meistern.“

Das Konzept für die Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung in Thüringen nimmt folgende Aspekte auf:

■ Ansprüche und Erwartungen der Eltern und Kinder auf frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege als auch

■ den notwendigen Gesundheitsschutz.

Zudem soll das Konzept den unmittelbar bevorstehenden Übergang von der bisherigen Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb in der Thüringer Kindertagesbetreuung im Kontext der Corona-Pandemie 2020 erleichtern.

Grundgedanken dieses Konzepts sind:

■ Rückkehr zur Normalität – auch in Bezug auf die Regelungskompetenzen. Gerade in der auf unbestimmte Zeit andauernden pandemischen Situation soll die Kindertagesbetreuung nicht länger allein durch landesseitige Notbetreuungserlasse geregelt werden. Vielmehr sollen die Landkreise und kreisfreien Städte wieder in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den zuständigen Wohnsitzgemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden können.

■ Synchronisiertes Vorgehen im Land – die aus übergeordneten Infektionsschutzgründen erforderlichen Festlegungen haben Gültigkeit für die Kindertagesbetreuung in ganz Thüringen. Hierzu gehören:

− die Betreuung erfolgt in beständigen Gruppen, wobei Beständigkeit sowohl in Bezug auf die Kinder als auch auf das betreuende Personal gefordert wird, − für die Gruppen steht jeweils ein separater Gruppenraum zur Verfügung,

− die „Kita – Corona – Hygiene. Handreichung des TMBJS und des TMASGFF“. (abrufbar unter: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-05-13_Handreichung_Hygiene_Kindertagesbetreuung_Corona.pdf)

■ Grundannahme hierfür sind:

− Kinder erkranken nicht nur deutlich seltener und milder als Erwachsene, sondern sind auch noch seltener Überträger von SARS-CoV-2.

− Das Infektionsgeschehen ist unter Kontrolle zu behalten und hierfür Anforderungen an Hygienemaßnahmen und Organisation des Tagesablaufs der Kindertagesbetreuung und die pädagogische Arbeit zu stellen.

− Das aus Infektionsschutzgründen grundsätzlich geltende Distanzgebot lässt sich in der Kindertagesbetreuung nicht umsetzen.

− Aus Infektionsschutzgründen ist die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Gruppe entscheidender als eine bestimmte Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert.

■ Zeit zur Vorbereitung der nächsten Schritte: Gemäß § 7 der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020 müssen erst spätestens ab dem 15. Juni 2020 alle Kindertageseinrichtungen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen haben.

Das gesamte Konzept ist abrufbar unter: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-05-13_Konzept_Wiedereinstieg_Kindertagesbetreuung.pdf