Soforthilfe für gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen

Durch die Corona-Krise geraten derzeit einige gemeinnützige Einrichtungen in finanzielle Notlagen, dabei sind sie derzeit noch wichtiger als zuvor. Deswegen hat gestern der Freistaat Thüringen eine Richtlinie erlassen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen. Nun können auch Einrichtungen aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kunst, Kultur, Medien, Bildung, Jugend und Sport finanzielle Hilfe beantragen, diese waren bisher von den Soforthilfen des Bundes und des Landes nicht erfasst. Durch die Richtlinie wurde diese Lücke geschlossen.
Die gemeinnützigen Thüringer Einrichtungen können die Soforthilfe bis zum 31. Mai beantragen. Den Antrag sowie die vollständige Richtlinie mit weiteren Informationen finden Sie unter:
https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_standardseite&pid=63