Tag der Verfassung in Thüringen

Mitreden unter #WieWollenWirLeben

Es ist Aufgabe einer Verfassung eine sinnvolle Antwort zu geben auf die Frage: „Wie wollen wir alle gemeinsam gut miteinander leben?“ Dafür ist auch eine Diskussion der gesamten Gesellschaft notwendig, um aktuelle Antworten zu finden auf die Frage. Es gibt aber auch Inhalte, die nicht verhandelbar sind wie der absolute Schutz der Menschenwürde und Grundrechte, z.B. dass Grundrecht auf Leben und Gesundheit sowie ein menschenwürdiges Existenzminimum, aber auch die Festlegung, dass Thüringen bzw. Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist. An diese Gedanken wurde am 25. Oktober auf einer Veranstaltung vom Landtag erinnert, an der auch Karola teilnahm. 

Im Verfassungsausschuss des Thüringer Landtag beteiligt sich auch die LINKE-Fraktion intensiv mit eigenen Vorschlägen an der Debatte um sinnvolle Weiterentwicklungen der Thüringer Verfassung, bspw. soll Art. 1 der Verfassung um eine Verpflichtung aller staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen ergänzt werden, sich aktiv gegen Rassismus, Antisemitismus und die Wiederbelebung faschistischer Ideologien zu engagieren. Auch eine Stärkung des Schutzes und der Rechte der Kinder soll durch eine der Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung erreicht werden. Für diese Vorschläge hat die LINKE vor Kurzem viel Zustimmung in einer Anhörung des Landtags bekommen. Weiterhin soll die UN-Behindertenrechtskonvention ihren Weg in die Thüringer Verfassung finden, um den Schutz und die Selbstbestimmungsrechte für behinderte Menschen entscheidend zu verbessern. Auch Ehrenamt und der Nachhaltigkeit waren schon Themen im Verfassungsausschuss. Neben der rechtlichen Verankerung braucht es aber auch ein konsequente praktische Durchsetzung.