Verlängerung der Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

Ich freue mich Ihnen als sozial- und behindertenpolitische Sprecherin mitteilen zu können, dass die Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes verlängert wurden.

Alle leiden unter den Folgen der Pandemie. Besondern Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen waren in den vergangenen Monaten hart von den Folgen betroffen. Ebenso war es eine große Herausforderung für ca. 900 Inklusionsbetriebe, welche Schließungen und Umsatzausfälle erleiden mussten. Zunächst profitierten viele dieser Unternehmen eingeschränkt oder gar nicht von den Hilfefonds. Doch Ende letzten Jahres beschloss der Bundestag den genannten Unternehmen 100 Millionen Euro bereitzustellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erließ eine Förderrichtlinie und traf auch eine Verwaltungsvereinbarung mit Thüringen. Nun können seit Januar 2021 die Hilfen über die Integrationsämter der Länder, in Thüringen beim Integrationsamt Suhl, für den Zeitraum von September 2020 bis März 2021 beantragt werden. Dieser Zeitraum wurde nun bis Mai 2021 verlängert. Das heißt, Anträge sind weiterhin möglich bis zum 31.Mai 2021.

 

Laut dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sind die wesentlichen Eckpunkte der Förderung:

•           Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätshilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind.

•           Die Beilhilfe ist nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig.

•           Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.

•           Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Liquiditätsengpass bereits durch eine andere stattliche Förderung ausgeglichen ist.

•           Antragsformulare stehen auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter zur Verfügung.

 

Erläuterungen zum Antragsverfahren sowie die Antragsunterlagen gibt es unter: https://www.integrationsaemter.de/100-Millionen/908c/index.html

 

Weitere Informationen zur Verlängerung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/bundesregierung-verlaengert-leistungen-zur-teilhabe.html