Was bringt 2021 für Erwerbslose?

Die Corona Pandemie hat die sozialen Ungleichheiten in Deutschland noch einmal verschärft. Während Konzerne und Milliardäre ihre Profite und Vermögen in der Krise vergrößern, werden von Seiten der Bundesregierung die Ärmsten im Stich gelassen. Homeschooling, Kosten für Hygieneartikel und der erschwerte Zugang zu Hilfsangeboten und Behörden treffen Menschen in Grundsicherung besonders hart. Mit der Einführung eines vereinfachten Zugangs zu Sozialleistungen im März 2020 schaffte es die Debatte um eine notwendige Reform des Hartz-IV-Systems wieder in die Schlagzeilen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat vorsichtige Ideen vorgelegt, um von den pandemiebedingten Ausnahmen zu dauerhaften Erleichterungen zu kommen. Der Koalitionspartner CDU, Wirtschaftsverbände und die FDP haben sofort dagegengehalten und klar gemacht, dass eine humane Grundsicherung mit ihnen nicht zu haben ist. Es bleibt also an uns, die Forderungen nach einem menschenwürdigen Sozialsystem laut zu vertreten und Betroffene zu unterstützen.

 

Im Jahr 2021 gibt es einige Neuerungen im SGB II, auf die ich hinweisen möchte:

 

1. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung vom März 2020 wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Es entfällt die Prüfung des Vermögens (bei unter 60.000 € Vermögen für Alleinstehende), in den ersten sechs Monaten des Bezugs werden Wohn- und Heizkosten voll anerkannt und für Selbstständige gibt es erhöhte Freibeträge.

 

2. Es wird ein neuer Mehrbedarf für einmalige Anschaffungen eingeführt. Bisher werden nur wiederkehrende, besondere Bedarfe vom Jobcenter anerkannt (wie bspw. Fahrtkosten zum Umgang mit Kindern). Jetzt sollen auch einmalige, besondere Bedarfe anerkannt werden. Dazu können notwendige Anschaffungen, wie Computer für Schulkinder, Brillen oder Kosten zur Beschaffung von Ausweisdokumenten zählen.

 

3. Statt bisher 200 € im Monat, bleiben nun 250 € im Monat von Einkünften aus ehrenamtlicher Tätigkeit anrechnungsfrei. Dies gilt bspw. für Übungsleiterpauschalen oder Vergütungen im Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr.

 

Für eine ausführliche Analyse der Neuerungen im Bereich der Grundsicherung möchte ich auf die Homepage des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. verweisen:

https://bit.ly/39ceJmn