Weg mit §218 Strafgesetzbuch!

Seit 150 Jahren wird Frauen mit dem §218 Stgb das Recht auf körperliche Selbstbestimmung verwehrt. Es muss endlich ein Schlussstrich gezogen werden unter der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der §218 Stgb regelt, dass Schwangerschaftsabbrüche strafbar sind. Sie bleiben nach §218a Stgb nur straffrei (d.h. man macht sich strafbar, aber wird nicht bestraft), wenn die ungewollt schwangere Person die Abtreibung in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis von einem Arzt vornehmen lässt und zuvor eine Beratung mit dreitägiger Bedenkzeit stattfindet. Zudem wird der Schwangerschaftsabbruch thematisch hinter Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch abgehandelt, d.h. die Abtreibung wird noch immer in erster Linie vom Gesetzgeber als "Delikt gegen das Leben" gesehen. Das dies völlig an der Realität vorbeigeht, scheint die Bundesregierung nicht zu interessieren. Keine Frau lässt eine Abtreibung vornehmen, weil sie einem Menschen das Leben nehmen möchte. Der Paragraf stigmatisiert die ungewollt schwangeren Frauen und setzt sie noch weiter unter Druck.

Wenn wir über §218 Stgb reden, dann müssen wir uns auch immer noch mit §219a Stgb beschäftigen. Dieser regelt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Seit 2019 dürfen Ärzt*innen zwar nur darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber es ist immer noch verboten, über die angebotenen Methoden zu informieren. Informationen sind keine Werbung! 

Die beiden Paragrafen ziehen viele negative Folgen nach sich, allen voran: unsichere Abbrüche. Anstatt Probleme zu lösen, kriminalisiert man mit diesen Gesetzen Frauen in Not und Ärzt*innen, die den Frauen helfen wollen. Beide Paragrafen müssen weg! 

Es ist eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen notwendig. Frauen müssen vor erzwungenen Schwangerschaftsabbrüchen geschützt werden. Ein Vorschlag ist z.B. dies im Abschnitt über Körperverletzung oder Straftaten gegen die Familie zu regeln, anstatt im Abschnitt der Tötungsdelikte des Strafgesetzbuches.