Wichtige rechtliche Neuerungen für Erwerbslose

Im Jahr 2021 gibt es einige Neuerungen im SGB II, auf die ich hinweisen möchte:

1. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung vom März 2020 wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Es entfällt die Prüfung des Vermögens (bei unter 60.000 € Vermögen für Alleinstehende), in den ersten sechs Monaten des Bezugs werden Wohn- und Heizkosten voll anerkannt und für Selbstständige gibt es erhöhte Freibeträge.

2. Es wird ein neuer Mehrbedarf für einmalige Anschaffungen eingeführt. Bisher werden nur wiederkehrende, besondere Bedarfe vom Jobcenter anerkannt (wie bspw. Fahrtkosten zum Umgang mit Kindern). Jetzt sollen auf einmalige, besondere Bedarfe anerkannt werden. Dazu können notwendige Anschaffungen, wie Computer für Schulkinder, Brillen oder Kosten zur Beschaffung von Ausweisdokumenten zählen.

3. Statt bisher 200 € im Monat, bleiben nun 250 € im Monat von Einkünften aus ehrenamtlicher Tätigkeit anrechnungsfrei. Dies gilt bspw. für Übungsleiterpauschalen oder Vergütungen im Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr.

Für eine ausführliche Analyse der Neuerungen im Bereich der Grundsicherung möchte ich auf die Homepage des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. verweisen:

https://bit.ly/39ceJmn