Zukunftsweisendes Sport- und Freizeitzentrum in Urbich

Michael Seeber

 Die Gemeinschaftsschule "Am Urbach", welche dieses Jahr durch die Fusion der Grund- und Regelschule in Urbich entstand, besitzt noch immer keinen Sportplatz. Ein Sportplatz der schon bei der Errichtung des Schulgebäudes vor über 25 Jahren zugesichert wurde aber immer noch nicht errichtet worden ist. Auch deswegen trafen sich Karola Stange, Landtagsabgeordnete und Stadträtin, mit Herrn Fitzenreiter, Ortsteilbürgermeister, und Olaf Kneissl von der Umweltstand Arbeitsgemeinschaft im September. Bei dem Treffen wurde sich über die aktuelle Situation bezüglich des Sport- und Freizeitplatzes, das Hochwasserschutzkonzept und weiteren Urbicher Themen unterhalten.

Eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Sport- und Freizeitplatz in Urbich brachte interessantes hervor. Die Stadtverwaltung betrachtet eine solche Freizeitanlage, die gleichzeitig für den Schulsportunterricht mitbenutzt werden kann, als sehr sinnvoll und zukunftsweisend. Nun müssen weitere Fragen geklärt werden, so die Stadtverwaltung, die das Projekt grundsätzlich befürwortet.
Eine Fläche sei auch schon vorhanden, so Fitzenreiter. Eine im Außenbereich von Urbich liegende ehemalige Schrebergartenfläche, die zunehmend als illegale Müllfläche genutzt wird, scheint  für das Vorhaben besonders geeignet zu sein.
Das Projekt wurde bereits mit dem Erfurter Zukunftspreis ausgezeichnet. Die Schüler der damaligen Grundschule Urbich sammelten Ideen für einen generationenübergreifenden Sport- und Freizeitplatz, wo gelernt und gespielt werden kann.
Auch wenn die künftige Sportstätte vorerst nicht in den Sportstätten-Leitplan aufgenommen wird, kann durch die Nutzung für den Schulsport das Amt für Bildung im Rahmen der Schulnetzplanung den territorialen Bedarf ermitteln und in Abgleich mit Sport- und Freizeitinteressen der Umgebung ein solches Projekt befürworten.
Der Erhalt von Fördermitteln sei wahrscheinlich, so die Stadtverwaltung. Für Pflichtaufgaben und Ziele die politisch gewollt sind sei das Erlangen einer Förderung im Regelfall möglich.

 

Die weitere Überprüfung des Bauvorhabens steht an

Vor weiteren Planungen muss nun die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit geklärt werden. Ist das Vorhaben am angedachten Standort durchführbar? Kann die erforderliche Errichtung von Umkleiden, Wasch- und Duschräumen bei einer Schulsportnutzung aufgrund der Topografie realisiert werden? Müssen Altlasten beseitigt werden? Diese und weitere Fragen sind nun zu klären, um das Bauvorhaben zu realisieren.
Falls der angedachte Standort für die Errichtung des Freizeitzentrums nicht geeignet sei, hätte man auch schon Ausweichflächen im Blick, so Peter Fitzenreiter. Nicht zuletzt würde auch im Rahmen der Errichtung des Gewerbegebietes in Urbich ein Randbereich für die Errichtung der Anlage in Betracht kommen.

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