Zweitwohnungssteuer der Stadt Erfurt noch zeitgemäß?

Karola Stange

Die Zweitwohnungsteuer ist eine reine Kommunalsteuer. Sie wird von der Stadt Erfurt erhoben, die damit das Innehaben einer Zweitwohnung in der Landeshauptstadt neben einer Hauptwohnung besteuert. Aus Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) ergibt sich die Kompetenz der Gemeinden diese "örtlich Verbrauch- und Aufwandsteuer zu erlassen.

Doch warum gibt es überhaupt die Zweitwohnungssteuer? Ein Grund dafür liegt im  kommunalen Finanzausgleich. Hierbei werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt und für Personen mit einer Zweitwohnung erhält die Stadt Erfurt kein Geld. Dem stehen jedoch etwaige Mehrausgaben für Einrichtungen, die durch den Zweitwohnungsinhaber typischerweise nur sporadisch genutzt und damit nicht ausgelastet werden.

Von der Zweitwohnungssteuer erhofft sich die Stadt Erfurt unmittelbar höhere Einnahmen oder im Falle der Ummeldung von Personen, die, um die Zweitwohnungssteuer zu vermeiden, in der Landeshauptstadt ihren Hauptwohnsitz begründen, dann höhere Schlüsselzuweisungen durch den kommunalen Finanzausgleich. Jährlich plant und nimmt die Stadt Erfurt rund 300.000 Euro über die Zweitwohungssteuer ein. In Erfurt haben aktuell 2.036 Personen ihren Nebenwohnsitz. 

Es gibt einige Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer. Zum Beispiel gilt sie nicht für einen dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich nicht in Erfurt befindet und der seine Zweitwohnung in Erfurt aus beruflichen Gründen hält. Die Zweitwohnungssteuer wurde das letzte Mal im Jahre 2009 angepasst.

Aber was ist mit unverheirateten Paaren? Diese sind hiervon benachteiligt. Sie können zwar ihren Hauptwohnsitz an einem anderen Ort haben, muss einer von beiden berufsmäßig nach Erfurt und sich dort eine Wohnung nehmen, fällt für die Zweitwohnungssteuer an. "Dies entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit in Erfurt. Es gibt sehr viele Menschen, die unverheiratet zusammenleben. Diese Privilegierung der Ehe muss endlich aufhören. Ich werde gemeinsam mit meiner Fraktion darüber nachdenken, die Satzung zur Erhebung der Zweitwohungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt zu ändern. Der § 2 der Satzung ist dementsprechend anzupassen. Für mich und meine Fraktion macht es keinen Unterschied, ob Paare verheiratet oder unverheiratet zusammen leben." führt Karola Stange aus.